Lena30

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  • als Antwort auf: Schnittberechnung – steuerpflichtige Diäten #72644
    Lena30
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    In unserer Firma läuft gerade die GPLA-Prüfung für die Jahre für die Jahre 2006-2010. Die Prüfer sind von der NÖ GKK und vertreten die Meinung, dass die steuerpflichtigen Diäten auf jeden Fall in die Schnitte (Krank, Urlaub, Feiertag) einzubeziehen sind. Wir haben den Kollektivvertrag Metall-Industrie. Die Prüfer stützen sich auf das OGH Urteil von 2006 wonach in die Abfertigungsberechnung die steuerpfl. Diäten einzubeziehen sind, da diese als regelmäßiges Entgelt gesehen werden, da diese im KV-Metall übermäßig hoch angesetzt sind.

    Wir haben diese Schnittberechnung nicht durchgeführt, da wir der Meinung sind, dass diese Diäten Aufwandsentschädigungen sind und daher nicht relevant für das Kranken- Urlaubs- und Feiertagsentgelt sind. Ist es gerechtfertigt, dass uns für 5 Jahre die Schnittberechnung nachvverrechnet wird? Ich habe von der NÖ GKK keine Stellungnahme/ Beitrag auf der Homepage gefunden, die besagt, dass dieses Urteil auf die Schnittberechnung Krank, Urlaub und Feiertag umzumünzen ist.

    Deshalb explizit die Frage ob diese Vorgehensweise gerechtfertigt ist, da es meines Wissens noch keine Judikatur dazu gibt (?) und ob es Sinn macht diesen Bescheid anzufechten?

    Danke
    Lena

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