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24. Dezember 2008 um 14:14 Uhr als Antwort auf: vorzeitige Auflösung DV geblockte Altersteilzeit #69984juwelTeilnehmer
Hallo Sandra,
Grundlage für die Berechnung der Abfertigung ist das Ausmaß der Stunden, welche vor Antritt der
Altersteilzeit geleistet wurde. Wenn der Dienstnehmer vor der Altersteilzeit 38,5 Std. gearbeitet
hat und mit der Teilzeit nur noch 20 Std., dann berechnet man die Abfertigung von den 38,5 Std.Habe selbst erst vor paar Tagen nachlesen müssen, betreffend einer freiw. Abfertigung mit
Altersteilzeit. Da ich jetzt leider nicht im Büro sitzte kann ich dir nur ungefähr sagen wo du
diese Sachen nachlesen kannst.Personalverrechnung in der Praxis 2008. Wenn mich nicht alles täuscht ab seite 709! Hier
stehts ganz genau drin! Alterszeiltzeit bis 12/03 nach 2003 Blockz. und Kontin. Altersteilzeit.
Auch aufzupassin ist mit den gleisteten Mehrstunden! Mehr als im Ausmaß der geringfügikeit
sollten es nicht sein.Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen
Frohes Weihnachtsfest und alles Gute
IngridjuwelTeilnehmerüber die vorgehnsweis hab ich mir auch schon gedanken gemacht und zwar, als ich ende juli urlaubsbeihilfe für die bauarbeiter ausgerechnet habe. da ist es doch oft der fall, dass nur kurzurlaube angetreten werden. die wenigsten kommen über die grenze zur vollen alv. meine überlegung, ob es vielleicht eine zusammenrechnung event. am jahresende gibt? nachdem aber auch bei 2 aufrechten dv keine zusammenrechnung vorgenommen wird, gehe ich davon aus, dass dies nicht der fall ist. und wenns bei den bauarbeitern, die bei der gleichen gkk wie die meisten auch sind, ok ist, warum dann nicht bei anderen branchen auch.
habe einen klienten, der die sonderzahlungen schon ewig quartalsweise ausbezahlt und bei einer gplaprüfung wollte die prüferin nur die vereinbarung über die quartalsauszahlung sehen.juwelTeilnehmerHallo Nika, Hallo Lisa
danke für die antwort. habe mich blöderweise nicht wircklich verständlich geäussert.
meine frage war dahingehend gemeint, wenn z. b. zwischen DG und DN vereinbart ist, dass anstelle des TG die kosten der mahlzeiten übernommen werden.
aber lisa hat mein frage in punkt 2 eh erklärt
danke nochmal
juwelTeilnehmerhallo Roland
danke für die schnelle auskunft.
es handelt sich hier nicht um einen speziellen kv, sondern nur um die grundsätzliche abrechnung. also wenn du auch der meinung bist, dass es so passt, ich es auch an der wifi so gelernt habe, wird es schon stimmen.
danke nochmal und schönes wochenende
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