Dienstreise: Kilometergeld und/oder Pendlerpauschale?

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  • #63532
    amunz
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    welche Kriterien entscheiden über den tatsächlichen Ort des Beginn einer Dienstreise? 2 Möglichkeiten sind bekannt Wohnort und Betriebstätte.

    Im konkreten Beisiel geht es um folgenden Sachverhalt (IT-KV):
    Ein Mitarbeiter wohnt in Maria Lankowitz und hat seine Betriebsstätte in Graz.
    Für den Arbeitsweg vom Wohnort zum Dienstort (Betriebstätte) erhält er eine Pendlerpauschhale. Dieser Mitarbeiter hat auf dienstliche Veranlassung ca. 2 Mal im Monat eine Dienstreise nach Wien. Der reisenotwendige Weg vom Wohnort führt den Mitarbeiter über Graz ohne das er die dort befindliche Betriebstätte betritt und somit auch nicht wieder verlassen kann, um die Dienstreise erst von dort aus anzutreten.
    Aus meiner Sicht steht dem Mitarbeiter vom Wohnort bis Wien das Kilometergeld zu. Eine andere Sichtweise besagt, dass vom Wohnort bis Graz die Pendlerpauschale und ab Graz Kilometergeld beansprucht werden kann. Ein Durchfahren von Graz, um auf direktem Weg nach Wien zu gelangen ist meiner Meinung nach nicht mit dem Betreten und Verlassen der Betriebsstätte gleichzusetzen.

    Was gilt in diesem Fall tatsächlich?

    Vielen Dank für Ihre kurzfristige Antwort.

    #68869
    IT-Techniker
    Teilnehmer

    Soweit mir bekannt,gilt ein Durchfahren auch als Dienstreisebeginn.
    Aber Pendlerpauschale bekommt man ja für mind. 10 Fahrten Wohnort-Betriebsstätte,also würde ich meinen,das man vom Wohnort aus,diese 2 Reisen starten kann.

    #68870
    Anneliese
    Teilnehmer

    Ich bin der Meinung, daß für die Fahrt vom Wohnort bis Graz kein
    Kilometergeld gebührt, da diese Strecke mit dem Pendlerpauschale
    abgegolten ist und für die Dienstreise vom Wohnort nach Wien
    zwischen Wohnort und Graz eine Wegstreckenidentität vorliegt.

    Liebe Grüße
    Anneliese 😕

    #68876
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo liebe KollegInnen!

    Da schlagen auch bei mir 2 Herzen in der Brust.
    Tendieren würde ich eher zur Sichtweise von Anneliese.
    Aber ich habe morgen ein Treffen mit einem (ranghohen) Vertreter des FA Linz.
    Ich werde ihn mit dieser Frage konfrotieren und werde das Ergebnis so bald wie möglich reinstellen.

    LG

    #68886
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo liebe KollegInnen!

    Ich habe heute mit dem Vertreter vom Finanzamt gesprochen, und habe von ihm folgende Rechtsansicht (!) bekommen:

    Sollte sich der Dienstnehmer auf dem Weg nach Wien wirklich am GLEICHEN Strassenzug wie auf dem Weg zur Arbeit bewegen (d.h. kommt er unmittelbar an der Betriebsstätte vorbei), dann eher km-Geld erst ab Graz möglich, der Weg von Maria Lankowitz nach Graz ist mit dem PP abgegolten.

    Sollte er jedoch die Betriebsstätte „umkurven“ (z.B. Tangente, Autobahn, etc.) dann sieht er ein steuerfreies km-Geld bereits ab der Wohnung!

    Das ist ja wirklich eine spannende Geschichte, klären wird sie sich wohl erst dann lassen, wenn so etwas zum UFS geht.

    LG

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