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chklamingTeilnehmerRoland wrote:Servus Chris!
O.K., dann ist die Prämie als SZ abzurechnen.
Ohne jetzt auf die Problematik einer ev. Sechstelüberschreitung näher einzugehen, ergibt sich folgender Nettobetrag (berechnet ohne AVAB): EUR 2.752,–LG
Hallo Roland!
So, es hat sich was geändert – mein monatliches Bruttogehalt ist € 2.704 – zusätzlich erhalte ich mit dem Aprilgehalt diese einmalige Prämie über ca. € 1.450 (um die 55% vom Bruttogehalt).
Das Jahressechstel kann ja noch nicht überschritten sein, habe ja in diesem Jahr noch keine SZ erhalten.Liebe Grüße
ChrischklamingTeilnehmerHallo!
Nein, die Prämie ist (jährlich) einmalig, also die nächste bekomme ich dann im Jahr 2010 😉
Lg
ChrischklamingTeilnehmerSchönen guten Morgen.
Ich verstehe schon .. das hat also alles seine Richtigkeit (daran habe ich auch nicht gezweifelt), nur war ich im Moment total „geschockt“, weil ich halt mit mehr gerechnet habe.
Wie meinstest du das mit dem Ausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) – da bekomme ich wieder was zurück oder?
Lg
ChrischklamingTeilnehmerbiggi wrote:Lieber Chris!Alles, was nicht durch das Jahressechstel gedeckt ist an Sonderzahlungen, wird mit dem Gehalt zusammen laufend versteuert. Da bleibt dann nichts übrig.
Mitarbeiter, die Jubiläumsgeld o.ä. bekommen haben, kommen auch öfter zu mir, weshalb sie nichts mehr ausbezahlt bekommen beim Weihnachtsgeld.
Bei einer Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) gleicht sich das wieder aus und es fließt Steuer zurück.
Liebe Grüße
Biggi
Hallo Biggi!
Vielen Dank für die schnelle Antwort 🙂
Ok, das heisst, ich bekomme einen Teil der Steuer beim Jahresausgleich wieder zurück, habe ich das richtig verstanden?Wenn die beiden Gehälter (also laufender Bezug + Sonderzahlung zusammen € 5.210) zusammen versteuert werden, ich den Gesamtbetrag bei einem Brutto-Netto-Rechner eingebe, dann komme ich auf einen Nettobetrag bzw. eine Nettoauszahlung (inkl. kleiner Pendlerpauschale) von € 3.014 – also wird die Sonderzahlung NOCH MEHR versteuert als normalerweise das laufende Gehalt??
Lg
ChrischklamingTeilnehmerHallo 🙂
Da ich jetzt die Abrechnung bekommen habe, möchte ich kontrollieren, ob diese auch so stimmt.
Austrittsdatum: 29.06.2007 (Bruttogehalt 2.015).
ABGERECHNET:
Gehalt: € 1.947,83
UZ: € 1.001,90
WR: € 1.001,90Ersatzleistung lfd. € 896,68
Ersatzleistung SZ € 149,45Darauß ergibt sich ein Bruttobezug € 4.997,76 (Netto € 3.460,39)
Aus der Abrechnung entnehme ich, dass 12 (!!) nicht konsumierte Urlaubstage abgerechnet wurden.
DANKE 🙂
chklamingTeilnehmerVielen Dank 🙂
chklamingTeilnehmerDANKE für die Antwort.
Es spielt also keine Rolle, ob ich ich das Kinderbetreuungsgeld nur 6 Monate beziehe?
Wenns nur 3 Monate wären?Hm, echt blöd …
chklamingTeilnehmerRoland wrote:Hallo Christoph!Ich habe dir das jetzt durchgerechnet:
Unter der Voraussetzung, dass du bis 30.06. beschäftigt wirst und das Bruttogehalt 2.015 Euro beträgt, ergibt sich ein Gesamtnetto (laufender Bezug plus aliquote Sonderzahlung plus Urlaubsersatzleistung) von ca. € 3.549,–. Die Berechnung erfolgte ohne Berücksichtigung von Freibeträgen und ohne Alleinverdienerabsetzbetrag.Schöne Grüße
Hallo 🙂
Vielen Dank erstmal.
Habe soeben erfahren, dass ich bereits am 29.06. ausscheide (die wollen sich wohl einen Tag sparen) und nur noch 9 Urlaubstage habe, die ich ausbezahlt bekomme.
Kann mir das noch mal jemand durchrechnen? Das wäre echt super 😉
Liebe Grüße
chklamingTeilnehmerKann mir keiner helfen?! 😥
chklamingTeilnehmerHallo 🙂
Vielen Dank für die Antwort.
Also kann ich bezüglich Gehalt in etwa mit 2 x € 1.370 rechnen.Wie sieht es mit dem nicht verbrauchten Urlaubstagen aus? Es sind 10 Tage.
Weitere Angaben:
Angestellter
5-Tage Woche
Bisher keine Sonderzahlungen erhalten.
Abrechnung per 29.06.2007Vielleicht kann mir jemand die ungefähre Nettoauszahlung berechnen?
MfG 🙂
chklamingTeilnehmerHallo Johann!
DANKE für die Antwort.
Beitragsgruppe: A1
Eintrittsdatum: 14.03.2002
Abfertigung wird es keine geben, wenn ich selber kündige.
MfG
Chris -
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