Überstunden – Blockzeit

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  • #64489
    Manuela
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Habe eine Frage zur Blockzeit von 3 h für die Auszahlung von steuerfreien Überstunden nach §68/1 EStG!

    Ein Dienstnehmer arbeitet in einem 3-Schichtbetrieb in der 2.Schicht von 14:45 bis 22:00. Er macht eine kurze Kaffeepause z.B. von 20:01 bis 20:03 (er stempelt dafür aus, d.h. Pause = keine bezahlte Arbeitszeit).
    KV=Nahrungs- und Genussmittelindustrie

    Wenn er über die Normalarbeitszeit (=7,7 Stunden) hinaus arbeitet – z.B. bis 22:30 – dürfen die Überstunden steuerfrei ausbezahlt werden?
    Wird durch die Kaffeepause die Arbeitszeit soweit unterbrochen, dass in diesem Fall keine 3 zusammenhängenden Stunden mehr erreicht werden (Zeitraum: von 20:03 bis 22:30) und die Überstunden somit nicht steuerbegünstigt ausbezahlt werden können?

    Bei uns im PV-Team sind wir der Meinung, dass die Unterbrechung für die kurze Kaffeepause so minimal ist, dass sie zu vernachlässigen ist.

    In den LSt-Richtlinien RZ 1158 sind zwar Fälle von Unterbrechungen aufgezählt, aber keiner davon trifft in diesem Fall wirklich zu.

    Bin für Antworten dankbar!

    LG

    #70931
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manuela!

    Gute Frage!
    Ich bin grundsätzlich auch der Meinung, dass so eine kurze Pause vernachlässigbar ist.
    Wenn man allerdings einen „strengen“ Prüfer bekommt, könnte der durchaus auch anders entscheiden – was ich allerdings nicht glaube.
    Denn man stelle sich vor, man holt sich als Angestellter einen Kaffee und stempelt nicht aus – dann ist es ja auch kein Problem!
    Sicherheitshalber könnte man ihm ja die 3 Minuten als Arbeitszeit anrechnen (kostet wahrscheinlich eine Bagatelle), dann wird sich, so meine ich jedenfalls, niemand beschweren.

    LG

    #70947
    Manuela
    Teilnehmer

    Danke Roland für Ihre Meinung.

    Bis vor kurzem wurden die kurzen Kaffeepausen auch als Arbeitszeit angerechnet. Daher stellte sich diese Frage bisher auch nicht. Das System wurde jetzt allerdings umgestellt.

    Bin für weitere Rückmeldungen dankbar. Gibt es jemanden der mit dieser Sachlage bereits Erfahrung hat?

    LG
    Manuela

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