KM-Geld freie DN

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  • #62422
    Anonymous
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    Hallo,
    bei freien DN ist das KM-Geld ab 5/05 sv-pfl.Bin ich richtig informiert, dass ich für die Strecke Wohnung -Arbeitsort einen fiktiven Betrag von 25 % vom amtlichen KM-Geld(ab 28.10. 10 Cent)als Fahrtkostenersatz sv-frei belassen kann? Gilt das auch für die Fahrt vom Arbeitsort retour zur Wohnung? Wie ist es, wenn der freie DN, der unsere Mitglieder betreut, öfters am Tag von der Wohnung aus zu einem Mitglied (=Arbeitsort?)fährt? Würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich mir ziemlich unsicher bin. Danke

    #66351
    Anonymous
    Teilnehmer

    Möchte noch eine Frage hinzufügen!
    Das km-Geld kann ich nicht mehr über die Lohnverrchnung steuer- und sv-frei abrechnen.
    Aber beim Finanzamt bei der Ekst-Erklärung kann ich das schon geltend machen die Km-Gelder und ab 25 km die Diäten oder?

    #66352
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte und Ulrike!

    Bin selbst ein ‚freier DN‘ und hätte folgende Antwortvorschläge für euch:

    1. Brigitte: Vollkommen richtig, dass ein Teil des km-Geldes (Kosten eines öffentl. Verkehrsmittels = ca. 10 Cent) beitragsfrei behandelt werden kann, der Rest ist pflichtig. Meiner Meinung nach gilt das für alle Fahrten zu den Arbeitsorten und wieder zurück zur Wohnung.

    2. Ulrike: Das km-Geld für freie DN war nur sv-frei, nicht steuerfrei (müssen auch auf der § 109a-Mitteilung aufscheinen)!
    Beim Finanzamt kannst du die km-Gelder und Diäten als Betriebsausgaben geltend machen.

    Hoffe, dass ich euch helfen konnte und wünsche noch einen schönen Tag.

    LG Roland

    #66353
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für Deine Antwort.Vielleicht kannst Du mir noch sagen, wo ich das nachlesen kann, dass für JEDE Fahrt zwischen Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung 10 Cent sv-frei gerechnet werden kann. Wie genau muss dies der freie Dn aufzeichnen, damit später bei deiner Prüfung keine Probleme auftauchen?Wie praktiziert Du das als freier DN?

    LG
    Brigitte

    #66354
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Führe darüber peinlichst genau ein Fahrtenbuch (sowohl private als auch berufliche Fahrten – bei beruflichen Fahrten mit Angabe der Uhrzeit + Ort + Tätigkeit). Jede Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte und retour deswegen, weil das berufliche Fahrten darstellen (RZ 1379 ESt-RL).

    Näheres kannst du dir im folgenden VwGH-Erkenntnis anschauen:

    VwGH 15.3.2005, 2001/08/0176

    Der genaue Text dieses Erkenntnisses ist im Internet unter http://www.ris.bka.gv.at/vwgh abrufbar.

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