Kilometergeld "PAUSCHALE"

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    Beiträge
  • #63394
    ecoadvice
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Kollegen oder Innen!

    Ist es rechtlich/gesetzlich richtig oder zulässig für Kilometergeld eine Pauschale von irgendeinen vereinbarten Betrag auszubezahlen? Meiner Meinung nach nicht? Die Dienstgeber vereinbarte mit der Dienstnehmerin eine KM-Pauschale um 310 € ? jedoch führte die Dienstnehmerin auch ein Fahrtenbuch, das natürlich mehr gefahrene Kilometer aufweist! Die mehr geleisteten Kilometer hat Sie nie vergütet erhalten!

    wir sind dankbar für jede Info Eurerseits!

    danke
    lg
    eco advice

    #68590
    stevenson
    Mitglied

    Liebes ecoadvice-Team,

    ich seh das ganz und gar nicht rechtlich problematisch.
    Im aktuellen LSt-Protokoll 2007 wird sogar ein derartiger Fall besprochen.

    Also rechtli kein Problem, lohnsteuerlich auch nicht, sofern ein Fahrtenbuch (achten auf Ordnungsmäßigkeit!!) geführt wird. Somit bleibt diese Pauschale auch LSt-frei, wenn der tatsächliche Aufwand nicht geringer ist.

    LG
    Stefan

    #68591
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Grundsätzlich sind Aufwandspauschalen, soferne keine Endabrechnung mit Nachweisen getätigt wird steuerpflichtig.

    In Eurem Fall führt die DN ein Fahrtenbuch um die Steuerfreiheit zu dokumentieren.
    Ein Anspruch auf zusätzliche Auszahlung ergibt sich aus Kollektivvertrag oder Dienstvertrag. Das ABGB ist sehr ungenau bei der „Ersetzung der Kosten“.
    Interessant wäre noch der zeitliche Zeitraum für die Durchrechnung der KM-Pauschale. (Quartal, Kalenderjahr, Arbeitsjahr etc.)

    Die nicht ersetzten Kosten, können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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