Grenzübertritt Auslandsdienstreise

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahren von Roland.
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  • #62585
    curlysue
    Teilnehmer

    Bei einer Auslandsdienstreise mit dem Flugzeug zählt als Grenzübertritt für die Auslandsdiäten der Abflug bzw. die Ankunft. Meine Frage dazu ist nun, welche Zeit nehme ich? Die Zeit, die laut Ticket der Abflug bzw. die Landung wäre? Die tatsächliche Uhrzeit, die ja erfahrungsgemäß in den seltensten Fällen mit der laut Ticket übereinstimmt? Wie weise ich die tatsächliche Zeit nach?
    Es gibt keinen Kollektivvertrag und keine diesbezügliche sonstigen Vereinbarungen.
    Hat schon jemand damit Erfahrungen?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #66666
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Curlysue!

    Leider lassen uns in diesem Fall sogar die LSt-RL im Stich:

    RZ 728:
    Bei Flugreisen ins Ausland beginnt die Auslandsreise nach den hiefür maßgeblichen Vorschriften der Reisegebührenvorschrift mit dem Abflug bzw. endet mit der Ankunft im inländischen Flughafen.
    Beispiel:
    Flugreise Wien-Frankfur: Abfahrt zum Flughafen 5 Uhr, Abflug Wien 7 Uhr, Ankunft Flughafen 18 Uhr, Ende der Reise 20 Uhr. Für den Auslandsauenthalt (inkl.Flugzeit 11 Stunden) gebühren nach der RGV 2/3 = 8/12 des Auslandsreisesatzes. Da die Reise insgesamt 15 Stunden dauert und für eine 15-stündige Reise nach dem
    Einkommensteuergesetz 12/12 des Tagesgeldes zustehen, sind zusätzlich 4/12 von 26,40 Euro= 8,80 Euro als Tagesgeld zu berücksichtigen.

    Ich würde sagen: Tatsächlicher Abflug bzw. tatsächliche Ankunft, wenn der DN das nicht aufschreiben sollte (was leider oft der Fall ist) einfach „fahrplanmäßig“ abrechnen (wird uns deswegen sicher niemand belangen!)

    LG

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