Liebes Forum,
bitte um eure Mithilfe.
Es handelt sich um den KV Gastgewerbe f.Arbeiter, die Mitarbeiter haben jedoch eine Betriebsvereinbarung von 38,5 St./Woche.
es wurde an 3 Feiertagen gearbeiten mit je 10 std.
abgerechnet wurden 30 Std SFN Grundlohn und Zuschlag mit 100%.
meiner Meinung nach falsch.
meine Variante wäre:
Feiertagsentgelt für 24 std.
Feiertagsarbeitsentgelt für 24 std.
ÜSt Grundlohn für 6 std.
ÜSt Zuschlag 50% für 6 Std.
eine andere Variante meiner Kollegin wäre:
Feiertagsentgelt für 23,10 Std. (3×7,7 std)
Feiertagsarbeitsentgelt für 23,10 Std.
Mehrarbeit für 0,9 Std. (3×0,3)
Mehrarbeitszuschlag 100% für 0,9 std.
Überstundengrundlohn für 6 Std.
ÜberstundenZuschlag 50% für 6 std
mfg
obermo68