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Roland aktualisiert.
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5. Mai 2008 um 14:10 Uhr #63701
tiefenboeck
MitgliedHallo,
ich habe jetzt das 1. Mal eine Auslandsdienstreise abzurechnen – KV Filmschaffende.
Jetzt steht im KV (leider) immer noch die Drittelregelung. Worauf hat ein DN nun Anspruch wenn die Dienstreise z.B. nur 4 Stunden dauert? Auf 4 Stunden Inlandsdiäten wie bisher. Aber eigentlich hat ein DN ja ab heuer Anspruch auf 4/12 Auslandsdiäten.
Haben die DN nun einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die neue 12/Regelung der Auslandsdiäten? Oder wird arbeitsrechtlich gedrittelt und nachher nochmal steuerlich berechnet?
Hat da jemand schon Erfahrungswerte? Die Innung konnte mir da nicht weiterhilfen.
Danke für Tipps.liebe Grüße
Sabine5. Mai 2008 um 21:26 Uhr #69232Martin
TeilnehmerServus Sabine!
Wenn der KV, (wie viele andere KV) sich auf die Drittelregelung bezieht, ist dies auch der derzeitige Anspruch des Dienstnehmer.
D.h. bei vier Stunden Ausland, noch kein Anspruch nach Drittelregelung, nur Anspruch wie bei Inlandsdienstreise.
Die 12-tel Regelung kannst Du aber steuerlich anwenden. D.h. in Deinem Fall wäre der Dienstnehmer mit 4 12-tel vom Auslandssatz bessergestellt.
Der KV kann regeln, ob die (Auslands-)Dienstreise nach 24-Stunden, oder Kalendertagsregelung abgerechnet wird.Eine Besserstellung gegenüber dem KV kannst Du nur in Übereinstimmung mit der § 26 Dienstreise abrechnen.
D.h. Achte auf Dienstreise im Nah- und Fernbereich!
Da eine Auslandsdienstreise meist auch weiter als 120 Kilometer Entfernung hat, solltest Du auch kein Problem mit einer Dienstreise im „Nahbereich“ haben.
Problematisch könnten mehrmalige Auslandsdienstreisen z.B. von Wien nach Bratislava werden, da die 120 km Entfernung nicht gegeben ist.Zusatztipp für alle die den Handelsangestelltenkollektivvertrag verwenden:
Hier werden die Sätze laut Reisegebührenvorschrift nur empfohlen. Einen Anspruch auf die Auslandssätze haben die Handelsangestellten nicht.
Nur auf die € 26,40. Für Albanien bis Zypern. 🙂
Deshalb bei Verwendung der Sätze laut Reisegebührenvorschrift auch auf Dienstreisen im Nahbereich achten!7. Mai 2008 um 11:22 Uhr #69236tiefenboeck
MitgliedHallo, Martin!
Danke für die Info. Alles soweit klar bzw. unklar.
Ist eine Dienstreise nach USA habe ich jetzt erfahren und nur einmalig, da habe ich sicher kein Problem, dass die nur 4 STunden dauert.
Danke
und lg
Sabine7. Mai 2008 um 23:44 Uhr #69237Roland
TeilnehmerHallo Sabine!
4 Stunden in die USA? Das gibt’s nicht.
Maßgeblich für die Dauer der Auslandsdienstreise sind der Abflug bzw. die Ankunft am inländischen Flughafen.LG
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