Dienstreise Ausland Angestellte Metallgewerbe

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    Elisabeth N
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    S.g. PV KollegInnen,

    ich habe eine Frage zu einer Dienstreise Abrechnung im Metallgewerbe / Angestellte – so einen Fall hatte ich noch nie.

    Ich habe eine Dienstreise mit der Dauer von nicht ganz 2 Kalendertagen, mit Anspruch von nur einem vollen Taggeld Ausland. Am 2. Tag erreicht der DN 9,5 Std. Ausland, sowie am 1. Tag 2 Stunden Inland und am 2. Tag 1,25 Std. Inland (Fahrt Flughafen und retour).

    Der KV Ang Metallgewerbe besagt ja nun:

    Bei Auslandsdienstreise ab 8 Stunden Bruchteil – 2/3 vom Auslandstagesgeld, somit hätte ich ein volles und einmal 2/3 abgerechnet. Der KV besagt aber auch, dass bei Auslandsdienstreisen mit bis zu 2 Kalendertagen, wenn nicht mehr als 1 volles Taggeld Ausland zusteht, die Zeiten der Dienstreisen im Inland für die Bemessung der Aufwandsentschädigung Inland zusammenzurechnen sind. Wenn ich dies tue, ergeben sich dann in meinem Fall noch 4 begonnene Inlandsstunden.

    Nun stellt sich aber die Frage – wie rechne ich diese 4 Inlandsstunden ab? Denn im KV Metallgewerbe Ang gibt es bei Inlandsreisen erst ab 6 Stunden Abwesenheit 8,52 Euro Taggeld.

    Oder kann ich hier für die Inlandsstunden von der Legaldefinition ausgehen und sagen – Gesamtreisezeit abzüglich durch Auslandsanteil abgedeckte Stunden – ergibt Inlandsstunden x 26,40 / 12 und ich rechne 4/12 von 26,40 Inland steuerfrei ab?

    Bitte um Ihre geschätzte Meinung, vielen Dank!

    Lg
    Elisabeth N.

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