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    Beiträge
  • #65106
    Maria Anna
    Teilnehmer

    Hallo liebe forumteilnehmer!
    Ein deutscher Handelsbetrieb, der in Österreich keine Betriebsstätte hat, beschäftigt in Ö einen Handelsvertreter in einem Dienstverhältnis. Auf Grund des AVRAG muss er nach dem KV Handel entlohnt werden.Können auch die Reisekosten nach dem KV Handel abgabenfrei abgerechnet werden? Oder werden die Diäten nach einer Anlaufphase (5/15/183 Tage) steurpflicht?
    Danke und liebe Grüße
    Maria

    #72546
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Maria!

    Es ist nur das Entgelt des (vergleichbar anwendbaren) Handelskollektivvertrags nach § 7 AVRAG anzuwenden.
    So lange es weniger als 5 Dienstnehmer in Österreich sind, ist keine Betriebratsfähigkeit gegeben und Du kannst eine Einzelvereinbarung mit dem Dienstnehmer schließen das die Reisekostenbestimmung des Handels KV anzuwenden ist.
    Dies mit einer Kündigungsklausel vereinbaren!

    Dann bist Du im § 3 und kannst laut KV auszahlen und bist nicht an 5/15 Tage gebunden.

    #72567
    Maria Anna
    Teilnehmer

    Hallo Martin!

    Vielen Dank für deine Antwort. Du hast mir sehr weiter geholfen!

    Schöne Grüße,

    Maria

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