Betriebsstätte Bauindustrie und Baugewerbe

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  • #62575
    ernst
    Teilnehmer

    Lt. dem Sachbearbeiter des Finanzamtes ist ausnahmslos die jeweilige Baustelle die Betriebsstätte. D.h. Tagesdiäten, welche im Zuge der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung unter gewissen Voraussetzungen geltend gemacht werden können, fallen von Vornherein weg!!

    Anders ist die Situation beim Zimmermeistergewerbe.
    Hier wird generell(!) davon ausgegangen, dass vor Anfahrt zur Baustelle i.d. Werkstatt gearbeitet werden muss und dadurch Tagesdiäten möglich sind.

    Ist dieser Unterschied so richtig zu sehen ???

    #66671
    Poldi
    Teilnehmer

    Habe von einer derartig allgemein erfolgenden Differenzierung noch nicht gehört und sie kommt mir auch ein wenig seltsam vor. Freilich handelt es sich hierbei ja um kein „klassiches“ Lohnverrechnungsthema (Diäten als Werbungskosten sind ja bloß für die Veranlagung von Bedeutung, sodass ich – trotz meiner langjährigen Lohnverrechnungserfahrung – natürlich auch nicht allwissend bin).
    Möglicherweise dürfte es sich bei der – vom Finanzbeamten dargestellten – Unterscheidung um eine individuelle Auslegung eines Beamten bzw eines konkreten Finanzamtes handeln.
    Vielleicht kann eine Anfrage an das BMF Licht ins Dunkle bringen?

    Grüße,
    Poldi

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