Re:Zukunftssicherung

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#67915
Roland
Teilnehmer

Hallo Sylvia!

Ich habe in den LST-Richtlinien geschmökert aber leider nichts Exaktes gefunden.

Trotzdem bin ich eigentlich ziemlich überzeugt davon, dass die Steuerfreiheit verloren geht.
Das Gesetz (§ 3 / (15a EStG) sowie die LSt-RL in der RZ 81e verlangen Folgendes:

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber diese Zukunftssicherung allen Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern anbietet. Nehmen nicht alle Arbeitnehmer oder alle Arbeitnehmer der Gruppe von diesem Angebot Gebrauch, ist das für die Steuerbefreiung der Zukunftssicherung der teilnehmenden Arbeitnehmer nicht schädlich.

Nachdem du die Zukunftssicherung nicht mehr allen AN anbietest, könnte eben die Begünstigung verloren gehen.
Das ist aber jetzt nur meine persönliche Meinung.

Außerdem hast du ein arbeitsrechtliches Problem:
Du müßtest für die neu eintretenden AN eine ausdrückliche Regelung in den Arbeitsvertrag aufnehmen, dass sie von dieser Begünstigung ausgeschlossen sind.

Schöne Grüße