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27. September 2007 um 7:42 Uhr
#68612
Teilnehmer
Liebe Birgit!
Da die Versicherung bisher nicht dem Dienstnehmer verrechnet wurde, sehe ich die Auszahlung als pflichtigen Bezug im Zeitpunkt der Auszahlung. (Zuflußprinzip)
Da ich den genauen Versicherungsvertrag nicht kenne, wende Dich auch an die Versicherung und bitte sie um Stellungnahme.