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31. Dezember 2007 um 16:28 Uhr
#68842
Martin
Teilnehmer
Hallo Sonja!
Im KV für Handel verfallen die „sonstigen“ Ansprüche nach 6 Monaten.
Nun hat Deine DN den Anspruch geltend gemacht, jetzt fängt die 3jährige Verjähringsfrist an, wenn der Anspruch nicht gerichtlich geltend gemacht wird.
Wie lange zurück die Forderung noch bestand hat, ist abhängig von einer Gleitzeitvereinbarung und von den geführten Zeitaufzeichnungen und wie diese von DN und DG anerkannt worden sind.