Nachforderung ÜSt-Zuschlag

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    Beiträge
  • #63453
    ss5243
    Mitglied

    Guten Morgen!

    Ich hab eine spezielle Frage:
    Eine Dienstnehmerin ist aufgrund einer einvernehmlichen Lösung aus dem Unternehmen (KV Handel Angestellte) ausgeschieden. Arbeitsrechtliches Ende war der 30.04.07, SV 14.05.07

    Nun hat die DN ihre ÜSt immer per ZA genommen, jedoch wurde der ZA immer nur mit 1:1 abgegolten. Nun möchte sie die Zuschläge nachfordern. Nach meinem Verständnis kann sie den Anspruch noch bis Ende Oktober geltend machen. Doch wie lange zurück kann sie die Zuschläge nachfordern?

    glg, Sonja

    #68842
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Sonja!

    Im KV für Handel verfallen die „sonstigen“ Ansprüche nach 6 Monaten.
    Nun hat Deine DN den Anspruch geltend gemacht, jetzt fängt die 3jährige Verjähringsfrist an, wenn der Anspruch nicht gerichtlich geltend gemacht wird.
    Wie lange zurück die Forderung noch bestand hat, ist abhängig von einer Gleitzeitvereinbarung und von den geführten Zeitaufzeichnungen und wie diese von DN und DG anerkannt worden sind.

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