Re:Urlaub Kalenderjahr

#67870
Martin
Teilnehmer

Servus elch77!

Aus der Darstellung der offenen Urlaubstage, gleich eine schlüssige Kalenderjahrsregelung zu interpretierten ist recht mutig.

Aber wie der Vortragende gemeint hat: Wenn einem Anwalt der AK fad ist, könnte er einen Prozess anzündeln.
Der könnte argumentieren, dass aus Sicht des Arbeitnehmers (vom Lohnzettel) die Kalenderjahresberechnung gilt.
Im Zweifel entscheiden die Gerichte oft für den Dienstnehmer.

Zur Sanierung und vorbeugenden Sicherheit:
Deshalb gilt es die Information der Dienstnehmer zu dokumentieren:
Z.B. Im Dienstvertrag, Rundschreiben etc.: Das die Darstellung eben nur zur Orientierung da ist, der arbeitrechtliche Anspruch aber nach Arbeitsjahr geht.

So sehr ich auf Deiner Seite bin, kann ich Dir keine umfassende Auskunft geben. Vielleicht hat noch jemand aus dem Forum Erfahrung mit dem Thema.