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Hallo!
Na ja, ersterer Fall ist ja schon ein wenig lustig.
Arbeitet z.B. der DN in den ersten 6 Monaten an 5 Arbeitstagen je 2 Stunden, stehen ihm ja auch 25 Arbeitstage (aufs Jahr) zu.
Aliquot wären es 12,5 UT x 2 Stunden = 25 Stunden Urlaubsentgelt
Verbraucht er in diesen 6 Monaten keinen Urlaub, sondern geht erst dann in Urlaub, wenn er umgestellt wurde auf z.B. 5 Arbeitstage mit je 8 Stunden, hat er ja ein deutlich höheres Urlaubsentgelt!
Nämlich wenn ich jetzt nur die 12,5 UT von den ersten 6 Monaten heranziehe: 12,5 UT x 8 Stunden = 100 Stunden Urlaubsentgelt.
Das ist dann der Unterschied!
Hoffe, dass damit alles klar ist.
Schöne Grüße