wann beginnt Urlaubsjahr bei Wechsel von Teil auf Vollzeit

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  • #63114
    brigit28
    Teilnehmer

    Hy Roland und liebes Forum!

    Is schon länger her, dass wir dieses Problem behandelt haben siehe dazu Artikel „wann beginnt Urlaubsjahr bei Wechsel von Teil auf Vollzeit“, aber wie ist das gemeint mit der gesamte Urlaub wird 1:1 übernommen?? Versteh ich jetzt nicht ganz? Der DN hat für das ganze Urlaubsjahr beginnend mit April bis April 25 UT, oder?
    Wenn DN beispielsweise ab April bis Ende September nur 2 Tage gearbeitet hätte, hätte er 10/12*6?!!
    Wenn ab Oktober vollversichert und 5 Tage pro Woche dann Rest bis April: 25/12*7?! Ist das so richtig??
    LG

    #67910
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo brigit28!

    Ja, ist tatsächlich schon länger her (hab nachschauen müssen, was ich da so geschrieben habe).

    Deine Folgerungen sind grundsätzlich korrekt: Wenn der DN vorher (in den ersten 6 Monaten) auch schon an allen 5 Arbeitstagen beschäftigt war, hat er von April 2006 bis MÄRZ 2007 25 Arbeitstage Urlaub, auch wenn der erste Teil des DV nur auf Teilzeitbasis ausgeübt wurde.

    Bei der zweiten Schlussfolgerung von dir hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen: Wenn der DN vorher (in den ersten 6 Monaten) nur an 2 Arbeitstagen beschäftigt war und dann ab Oktober an allen 5 AT, dann wird wie folgt aliquotiert (wie von dir vorgeschlagen): 10 AT Anspruch pro Jahr : 12 x 6 = 5 Arbeitstage
    Aber für den Rest des Urlaubsjahres: 25 : 12 x 6 = 12,5 Arbeitstage
    Auch hier gilt als Urlaubsjahr immer 1.4. – 31.3.

    Alles klar?

    Schöne Grüße

    #67920
    brigit28
    Teilnehmer

    Hello!
    Upps, ja is eh klar!
    Aber ich versteh dann nicht wie du das gemeint hast, dass man hier aufpassen muss wegen der 25 UT (das war deine erste Anwort). Vielleicht steh ich auch einfach nur grad auf der Leitung!

    #67924
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Na ja, ersterer Fall ist ja schon ein wenig lustig.
    Arbeitet z.B. der DN in den ersten 6 Monaten an 5 Arbeitstagen je 2 Stunden, stehen ihm ja auch 25 Arbeitstage (aufs Jahr) zu.
    Aliquot wären es 12,5 UT x 2 Stunden = 25 Stunden Urlaubsentgelt

    Verbraucht er in diesen 6 Monaten keinen Urlaub, sondern geht erst dann in Urlaub, wenn er umgestellt wurde auf z.B. 5 Arbeitstage mit je 8 Stunden, hat er ja ein deutlich höheres Urlaubsentgelt!
    Nämlich wenn ich jetzt nur die 12,5 UT von den ersten 6 Monaten heranziehe: 12,5 UT x 8 Stunden = 100 Stunden Urlaubsentgelt.

    Das ist dann der Unterschied!

    Hoffe, dass damit alles klar ist.

    Schöne Grüße

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