Re:überaliquote Sonderzahlung

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#67191
Martin
Teilnehmer

Hallo bibs!

Würde ihm die ganze (überaliquote) UZ und WR als Sonderzahlung abrechnen da die Zahlung (UZ+WR) nur für dieses Jahr mit einer besonderen Berechnungsweise gemacht wird.

In Deiner 2. Annahme:
aliquote SZ und Differenz als Einmalprämie, da es sich nicht um einen „wiederkehrenden“ Bezugsbestandteil handelt.

LG
Martin