Re:Sonderzahlung KV BAGS

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#66810
stwolfi
Mitglied

Hallo Anne!

Ich hab‘ zufälligerweise gerade den BAGS-KV bei mir liegen und ich hoffe, dass ich dir mit meiner Antwort helfen kann:

Zuerst, wann ist der UZ fällig?
Lt. BAGS-KV spätestens mit der Juni-Auszahlung.

Weiters berechnet sich der UZ aus dem im Auszahlungsmonat gebührenden Entgelt samt Zulagen.
Weiters heißt es in der Bestimmung: Wurden Zulagen in unterschiedlicher Höhe bezahlt, ist die Berechnungsgrundlage der Durchschnitt der in den letzten 3 Monaten bezahlten Zulagen.
Bei Arbeitnehmerinnen mit unterschiedlichem Ausmaß der Arbeitszeit bzw des Engeltes berechnen sich die jeweiligen Sonderzahlungen aus dem Durchschnittsentgelt (Berechnung wie vorhin bei den Zulagen).

Aufgrund dieser Bestimmung würde ich die Mischberechnung (Durchschnitt der letzten 3 Monate) nehmen.

Da ja der UZ gemeinsam mit der Juniauszahlung fällig ist und diese im Normalfall mit Ende des Monats fällig ist, bin ich der Meinung, dass der Auszahlungsmonat in die Durchschnittsberechnung einzurechnen ist (also Auszahlungsmonat + 2 Monate vorher).

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Liebe Grüße
Wolfi

🙂