Re:SB Parkraumbewirtschaftung

Startseite Foren Sachbezug SB Parkplatz bei Parkscheinen? Re:SB Parkraumbewirtschaftung

#67500
Roland
Teilnehmer

Hallo Jenny, hallo Rainer!

Das stimmt schon, aber ich würde mich auf die RZ 195 aus den LST-RL stützen, die folgendes besagt:

195
Der Sachbezugswert gemäß § 4a der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBl. II Nr. 416/2001, in Höhe von 14,53 Euro monatlich stellt einen Mittelwert dar, der sowohl bei arbeitgebereigenen Garagen- oder Abstellplätzen, als auch bei solchen, die vom Arbeitgeber angemietet werden, und zwar unabhängig von der Höhe der dem Arbeitgeber erwachsenden Kosten, anzusetzen ist. Kostenersätze mindern den anzusetzenden Sachbezugswert, über den Sachbezugswert hinausgehende höhere Kostenersätze führen nicht zu Werbungskosten. Als Kostenersatz ist die effektive Kostenbelastung des Arbeitnehmers, somit der Bruttowert (inklusive Umsatzsteuer) anzusetzen.

Sicher ist es kein „angemieteter Parkplatz“, aber dem Grunde nach ist es im Ergebnis doch gleich, ob es jetzt ein „fixer“ Abstellplatz ist oder ein „variabler“ wie in diesem Beispiel. V.a. würde ich als Argument die Textstelle „unabhängig von der Höhe dem AG erwachsende Kosten“ anführen.
Könnte natürlich die Finanz auch anders auslegen; vielleicht wäre eine Auskunft des Finanzamtes gem. § 90 eine Möglichkeit, Licht ins Dunkel zu bringen.

Schöne Grüße