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28. März 2007 um 21:34 Uhr
#68085
Roland
Teilnehmer
Hallo Claudia + Martin!
Nachdem ich ja selbst ein „Freier DN“ bin, ganz klare Sache (so wie Martin geschrieben hat):
Fahrkostenersatz ist sv-frei (sogar bis zur Höhe des amtlichen km-Geldes – also deutlich mehr als bei echten DN!!!), jedoch für den freien DN steuerlich unter den Einnahmen zu erfassen (im selben Atemzug kann er die km-Gelder aber auch wieder als Betriebsausgabe geltend machen – also [meist] ein Nullsummenspiel).
Schöne Grüße