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  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von Roland.
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  • #63178
    Claudia83
    Teilnehmer

    Fahrtkostenersatz (Wohnung-Arbeitsstätte)

    Hallo!

    Ist der Fahrtkostenersatz(Wohnung-Arbeitsstätte) bei freien Dienstverträgen SV frei?

    Leider habe ich nur Informationsmaterial über Reisekosten in einem freien Dienstvertrag gefunden.
    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
    Vielen Dank im Voraus!

    LG

    #68079
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Claudia!

    Im ASVG habe ich auch keine Ausnahmebestimmung gefunden.

    Aber:
    Vor 3 Jahren habe ich bei der WGKK angefragt ob ein fr. DN einen Sachbezug PKW haben kann, hier die Antwort:
    „grundsätzlich ja, aber Sachbezüge deuten auf ein normales Dienstverhältnis hin.“

    Heutige tel. Auskunft:
    Fahrtkostenersätze auch bei fr. DN sind SV-frei.
    Sachbezug PKW möglich.

    #68085
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Claudia + Martin!

    Nachdem ich ja selbst ein „Freier DN“ bin, ganz klare Sache (so wie Martin geschrieben hat):

    Fahrkostenersatz ist sv-frei (sogar bis zur Höhe des amtlichen km-Geldes – also deutlich mehr als bei echten DN!!!), jedoch für den freien DN steuerlich unter den Einnahmen zu erfassen (im selben Atemzug kann er die km-Gelder aber auch wieder als Betriebsausgabe geltend machen – also [meist] ein Nullsummenspiel).

    Schöne Grüße

    #68092
    Claudia83
    Teilnehmer

    Hallo Martin!
    Hallo Roland!

    Danke!

    LG
    Claudia

    #68095
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Claudia!

    Muss mich leider korrigieren:

    Reisekostenersätze sind nur bis max. € 0,09 bzw. lt. Beleg sv-frei. Meine Fehlmeinung kam daher, weil ich die km-Gelder (€ 0,38 ) zur Gänze sv-frei ausbezahlt bekomme (das setzt sich im Gehirn fest!).
    Bin aber der festen Überzeugung, dass das unrichtig ist.

    Werde aber noch mit der GKK Rücksprache halten. Ergebnis stelle ich dann rein.

    LG

    #68108
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Claudia!

    Habe heute die Bestätigung von der GKK erhalten:
    Tatsächlich sind nur die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels bzw. € 0,09 sv-frei (hoffentlich erwischen’s meinen DG nicht 😉 ).
    Also genauso wie bei echten DN.

    Liebe Grüße

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