Re:Re: Zugang einer Kündigung per Mail?

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#70473
Roland
Teilnehmer

Hallo Konni!

Durch einen Boten in den Postkasten werfen finde ich nicht gut, weil schlicht die Beweisbarkeit fehlt, wann der AN Kenntnis von der Kündigung erlangt hat.
Besser: Eingeschriebener Brief, hier gilt dann die Zugangsfiktion (siehe ASoK, November 2001).

Verständigung per e-mail: Sehr heikles Thema, entscheidend ist hier wohl, auf welche Art und Weise der AG Kenntnis von der e-mail-Adresse des AN erlangt hat.
Ein sehr guter Artikel darüber befindet sich in der ASoK Februar 2006. Und in der ASoK Juli 2008 finden sich auch hilfreiche Texte dazu.

LG