Start › Foren › Ende Dienstverhältnis › Zugang einer Kündigung per Mail? › Re:Re: Zugang einer Kündigung per Mail?
1. Mai 2009 um 22:57 Uhr
#70473
Teilnehmer
Hallo Konni!
Durch einen Boten in den Postkasten werfen finde ich nicht gut, weil schlicht die Beweisbarkeit fehlt, wann der AN Kenntnis von der Kündigung erlangt hat.
Besser: Eingeschriebener Brief, hier gilt dann die Zugangsfiktion (siehe ASoK, November 2001).
Verständigung per e-mail: Sehr heikles Thema, entscheidend ist hier wohl, auf welche Art und Weise der AG Kenntnis von der e-mail-Adresse des AN erlangt hat.
Ein sehr guter Artikel darüber befindet sich in der ASoK Februar 2006. Und in der ASoK Juli 2008 finden sich auch hilfreiche Texte dazu.
LG
