Zugang einer Kündigung per Mail?

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  • #64271
    Conny
    Teilnehmer

    Hallo!
    Ich hätte eine Frage bzgl. dem Zugang einer Kündigung:

    Wenn ich am Letzten eines Monats kündigen möchte und der Dienstnehmer ist an diesem Tag auf Krankenstand, was heißt in diesem Fall „in Machtbereich des DN“? Wenn ich einen Boten hinschicke und derjenige nicht aufmacht: gilt der Zugang als rechtzeitig, wenn ich die Kündigung ins Postkasterl schmeiße?

    Und noch wichtiger: ist es rechtlich in Ordnung, ein Mail mit Empfangsbestätigung zu schicken? Somit weiß ich genau, wann er die Kündigung erhalten hat!

    #70463
    HetfleischM
    Teilnehmer

    Guten Morgen Konni

    Lt. meiner „Bibel“ (Personalverrechnung in der Praxis p.821f ) steht, dass die Kündigung grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen kann.

    Aber Achtung. manche KV verlangen die Schriftlichkeit!

    Meinem besten Freund ist ein ähnlicher Fall passiert. Er (damals noch Leiter des Fuhrparkes in einem Autohaus) war krank und sollte noch ein Auto überstellen. Als er in der Firma angekommen war, wurde ihm die Kündigung übergeben. Somit war die Kündigung rechtskräftig.

    Ich bin der Meinung, dass du mehrere Wege wählen solltest („Beweise“ sammeln). Es würde mich sehr wundern, wenn eine Email Lesebestätigung bei einem Streitfall ausreichen würde (man weiß ja nicht, ob derjenige selbst am PC gesessen hat…)

    liebe Grüße und noch einen schönen Donnerstag
    Manuel

    #70473
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Konni!

    Durch einen Boten in den Postkasten werfen finde ich nicht gut, weil schlicht die Beweisbarkeit fehlt, wann der AN Kenntnis von der Kündigung erlangt hat.
    Besser: Eingeschriebener Brief, hier gilt dann die Zugangsfiktion (siehe ASoK, November 2001).

    Verständigung per e-mail: Sehr heikles Thema, entscheidend ist hier wohl, auf welche Art und Weise der AG Kenntnis von der e-mail-Adresse des AN erlangt hat.
    Ein sehr guter Artikel darüber befindet sich in der ASoK Februar 2006. Und in der ASoK Juli 2008 finden sich auch hilfreiche Texte dazu.

    LG

    #70478
    Conny
    Teilnehmer

    Schönen guten Morgen!

    Danke für die Antwort. 🙂
    lg Konni

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