Re:Re: Zielerreichungsprämie

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#70415
Roland
Teilnehmer

Hallo Sabine!

Mein erster Eindruck war sofort: SV Sonderzahlung, LSt Sonstiger Bezug § 67 Abs. 1+2, gehört in die Abfertigungsrückstellung sowie bei ausbezahlten Abfertigungen hinein.

Allerdings: Sollte diese Zielerreichungsprämie (bei jeder Auszahlung) mit einem Widerrufsvorbehalt versehen worden sein („einmalige Zahlung, kein Rechtsanspruch für die Zukunft“), kann ich mir auch die andere Variante vorstellen.

LG