Zielerreichungsprämie

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren von Roland.
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  • #64243
    SabineW
    Teilnehmer

    Hallo Roland!
    Wir sind die Tochtergesellschaft eines großen Unternehmen mit eigener Personalverrechnung. Es stellt sich folgendes Problem:
    Unsere Mitarbeiter (leitende Angestellte) bekommen 1x jährlich eine Zielerreichungsprämie. Diese Lohnart ist bei uns mit SV lfd und Lst § 67 eingestellt und wird weder bei der Abfertigungsrückstellung noch bei der Abfertigungsauszahlung berücksichtigt.
    Im Gegensatz zu uns hat das Mutterunternehmen diese Lohnart mit SV SZ und Lst § 67 eingestellt und wird dort sowohl bei der Abfertigungsrückstellung und Abfertigungsauszahlung berücksichtigt.
    Was ist jetzt richtig?
    LG Sabine

    #70415
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Mein erster Eindruck war sofort: SV Sonderzahlung, LSt Sonstiger Bezug § 67 Abs. 1+2, gehört in die Abfertigungsrückstellung sowie bei ausbezahlten Abfertigungen hinein.

    Allerdings: Sollte diese Zielerreichungsprämie (bei jeder Auszahlung) mit einem Widerrufsvorbehalt versehen worden sein („einmalige Zahlung, kein Rechtsanspruch für die Zukunft“), kann ich mir auch die andere Variante vorstellen.

    LG

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