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20. Dezember 2010 um 21:31 Uhr
#72238
lemberg
Teilnehmer
Hallo LG!
Ich habe einen KV für Arbeiter. Im Dienstvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und kein Durchrechnungszeitraum oder Verfallsfrist angegeben.
mfg lemberg