ZA im Gastgewerbe

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  • #65019
    lemberg
    Teilnehmer

    Guten Abend!

    Ich habe ein paar Fragen bezüglich des Zeitausgleiches im Gastgewerbe.

    Dienstnehmer hat folgende Arbeitszeiten:
    Mo –Fr 8h täglich
    Woche: 40h

    1. Ist für alle geleisteten Überstunden das Verhältnis 1 : 1,5 für den Zeitausgleich gültig oder ist innerhalb eines Monates das Verhältnis 1 : 1 zu benützen?
    z. B.:
    Ein Diestnehmer hat nach 20 Arbeitstagen 20 Überstunden gemacht.
    Die letzten zwei Tage desselben Monates hat dieser Zeitausgleich genommen.
    In welchem Verhältnis werden in diesem Fall die Überstunden abgezogen und wie viel Überstunden bleiben am Ende des Monates übrig (4 oder 9,3)?

    2. Im Falle bei aufgetretenen Fehlern des Zeitausgleiches – innerhalb welcher Zeit kann ich diesen zurückfordern?

    Danke.

    #72229
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo lemberg!

    Da fehlen ein paar Angaben in der Anfrage:
    Welcher KV (Arb. oder Ang.)?
    Gibt es einen „Durchrechnungszeitraum“ (ev. lt. KV möglich – müsste man sich dann im jeweiligen KV anschauen)?
    Zur letzten Frage: Gibt es eine Verfallsfrist im KV oder im Dienstvertrag?

    LG

    #72238
    lemberg
    Teilnehmer

    Hallo LG!
    Ich habe einen KV für Arbeiter. Im Dienstvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und kein Durchrechnungszeitraum oder Verfallsfrist angegeben.

    mfg lemberg

    #72249
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo lemberg!

    Verfallsfrist für Überstunden laut KV 4 Monate (Abschnitt 5b).
    Es gibt lt. KV Arbeiter Gastgewerbe nur einen sehr beschränkten Durchrechnungszeitraum.
    Wenn ich davon ausgehe, dass hier kein Gebrauch gemacht wird (d.h. es gibt eine „fixe bzw. starre“ Arbeitszeit), sind die Überstunden auch als solche abzurechnen – im Verhältnis 1 : 1,5.
    Somit hätten wir bei 20 ÜSt 30 ZA-Stunden, wovon dann in den letzten beiden Tagen (wahrscheinlich) 16 Stunden verbraucht werden – bleiben noch immer 14 Stunden ZA erhalten.

    Dies alles bitte aber ohne Kenntnis der tasächlichen Lage – daher bitte nur als Tipp verstehen!

    LG

    #72253
    lemberg
    Teilnehmer

    Danke!

    #72258
    Roland
    Teilnehmer

    Sehr gern geschehen.

    LG

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