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11. Mai 2009 um 23:18 Uhr
#70515
Roland
Teilnehmer
Hallo Mina!
Diese Konstellation ist völlig unmöglich!
Denn auch wenn man während des Krankenstandes (arbeitsrechtlich) unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt, bleibt man auf alle Fälle vollversichert!
Und noch eins: Es muss jemand eine Änderungsmeldung an die GKK geschickt haben, dass die Mutter nur mehr eine geringfügig Beschäftigte ist.
LG