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11. Mai 2009 um 23:18 Uhr
#70515
Teilnehmer
Hallo Mina!
Diese Konstellation ist völlig unmöglich!
Denn auch wenn man während des Krankenstandes (arbeitsrechtlich) unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt, bleibt man auf alle Fälle vollversichert!
Und noch eins: Es muss jemand eine Änderungsmeldung an die GKK geschickt haben, dass die Mutter nur mehr eine geringfügig Beschäftigte ist.
LG