Während Krankestand unter Geringfügigkeitsgrenze gefallen

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  • #64294
    Mina
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    hat jemand mit folgendem Thema Erfahrung: Meine Mutter arbeitet Teilzeit und verdient relativ wenig, allerdings genug um bei der WGKK pflichtverscihert zu sein. Daneben ist sie auch selbständig und bei der GSV pflichtversichert. Sämtliche ärztliche Leistungen hat sie über die WGKK abgerechnet, da sie bei der GSV 20% Selbstbehalt hat. Nun war Sie 2-3 Monate krankgemeldet und ist dadurch, dass ihr ein bestimmter Prozentsatz ihres Gehalts von der Krankenkasse und nicht mehr von Arbeitgeber ausbezahlt wurde, unter die Geringfügigkeitsgrenze gefallen. Deswegen wurde sie automatisch als geringfügig angemeldet und war nicht mehr bei der WGKK selbstversichert, sondern bei meinem Vater mitversichert. Sie wurde allerdings nicht darüber informiert. Als sie letztens beim Arzt war, meinte dieser er könnte nur über die GSV abrechnen. WGKK wird überhaupt nicht als Zweitversicherung angezeigt. Wir haben dann bei der WGKK angerufen und eine Sachbearbeiterin meinte, meine Mutter sei geringfügig gemeldet. Nun ist sie aber seit Ende Januar nicht mehr im Krankenstand und verdient wieder über der Grenze, was bedeutet, dass sie auch wieder Sozialversicherung zahlt. Die WGKK scheint aber noch immer nicht als Zweitversicherung auf.
    Was kann man in so einer Situation machen bzw. wie kann es sein, dass sie von der WGKK automatisch als geringfügig gemeldet wurde, ohne dass der Arbeitgeber das selbst durchgeführt hat. Denn ihre Chefin hat darüber keine Ahnung gehabt.

    Vielen Dank für jeden Beitrag.

    lg Mina

    #70515
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Mina!

    Diese Konstellation ist völlig unmöglich!
    Denn auch wenn man während des Krankenstandes (arbeitsrechtlich) unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt, bleibt man auf alle Fälle vollversichert!
    Und noch eins: Es muss jemand eine Änderungsmeldung an die GKK geschickt haben, dass die Mutter nur mehr eine geringfügig Beschäftigte ist.

    LG

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