Re:Re: Vorzeitige Auszahlung Abfertigung alt

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#73324
Martin
Teilnehmer

Servus,

da bin ich Deiner Meinung:
Die Abfertigung muß bei Beendigung des Dienstverhältnis bezahlt werden.
Der nächste Dienstnehmer möchte die Abfertigung dann vielleicht schon 24 Monate vorher…

Zur Verzinsung: Auch hier richtig wenn der Freibetrag überschritten wird.
Aber: Verzinse den Betrag und der Dienstnehmer zahlt ihn mit einer freiwilligen Abfertigung plus 6 % für die Lst 🙂 am Ende des Dienstverhältnis zurück.