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30. Januar 2013 um 0:48 Uhr
#73467
Saldo PV
Mitglied
Hallo Magj86,
Das ist die sog. „Aufsaugungsklausel“. Bei einer mind. 40%igen Überzahlung kann man die nächsten 3 kollektivvertraglichen Erhöhungen „ausschalten“. Muss aber im DV vereinbart sein. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip. Nachzulesen: OGH 18.5.1999, 8 ObA 173/98v
Ich hab bei einer GPLA schon mal eine fünf-jährige Aufsaugung durchgebracht, war aber eher Glück als Rechtsanspruch 😛
Klausel sticht jedenfalls KV-Erhöhung!
lg
Helmut