Re:Re: Vorwegnahmevereinbarung

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Saldo PV
Mitglied

Hallo Magj86,

Das ist die sog. „Aufsaugungsklausel“. Bei einer mind. 40%igen Überzahlung kann man die nächsten 3 kollektivvertraglichen Erhöhungen „ausschalten“. Muss aber im DV vereinbart sein. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip. Nachzulesen: OGH 18.5.1999, 8 ObA 173/98v

Ich hab bei einer GPLA schon mal eine fünf-jährige Aufsaugung durchgebracht, war aber eher Glück als Rechtsanspruch 😛

Klausel sticht jedenfalls KV-Erhöhung!

lg
Helmut