Re:Re: Vorstand – GPLA

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#69791
Martin
Teilnehmer

halllo svnu!

manchmal wird man von der vergangenheit überholt… 😉 man braucht nur ins fernsehen schauen.

Die Anstellungsverträge von Vorständen werden oft „nur“ von Rechstsanwälten geschrieben, welche keine Ahnung von Personalverrechnung haben.
Folgender Fehler welchen man ausschließen, oder zumindest bedenken sollte:

Fritzi Müller ist Angestellter für 6 Jahre, dann Vorstand 10 Jahre, dann wieder 1 Jahr Angestellter.
Im Anstellungsvertrag für das Vorstandsverhältnis steht nichts spezielles über das karenzierte Angestlelltendienstverhältnis.
Somit haben wir ein karenziertes Dienstverhältnis. = Dienstfreistellung.
Diese Zeit wird, soferne nicht vertraglich ausgeklammert, auch für die Abfertigung „alt“ Zeiten hinzugerechnet und erhöht bei finaler Beendigung als Angestellter die Abfertigung.

Vorstände haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem AngG. Somit erhält er in den ersten 3 Tagen Krankenstand NICHTS, danach Krankengeld von der Krankenkasse. In der Realität habe ich das noch nie gehabt, da mir noch nie ein Vorstand-Krankenstand gemeldet wurde.
AG-freundlich könnte man das (c – by Martin) so formulieren:
„Der Vorstand bekommt für die ersten 3 Tage Krankenstand 100 % seines Entgelt, danach nur mehr 50 %.“
So zahlt die GKK ab dem 4.Tag – (begrenzt mit der Höchstbemmessung)