Re:Re: Vollübertritt – Selbstkündigung ?

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#72796
ingridB
Teilnehmer

Der Vollübertritt ist richtigerweise noch bis 31.12.2012 möglich. Gemeint ist die Übertrittsvereinbarung. Die Zlg. der Beiträge kann wie sonst auch erst später erfolgen.

Und zum zweiten Punkt der Frage hier ein Zitat aus dem „dicken“ Ortner ;o)

„Die Vereinbarung einer ratenweisen Überweisung des Übertragsbetrags (max. fünf Jahresraten) bedingt eine Verzinsung von 6 % des noch aushaftenden Übertr.betrg. und führt durch abfertigungsunschädliche Beendigungsarten zur vorzeitigen Überweisungspflicht. Bei abfertigungsschädlichen Beendigungsarten sind die noch offenen Jahresraten wie vereinbart weiterzuzahlen. ….. „

Die vereinbarten Übertrittsbeträge gehen für den DN nicht mehr verloren. Schlechtestenfalls muss er auf den Anspruch darüber verfügen zu können, warten.

LG
Ingrid Bladeck