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30. Juni 2008 um 23:44 Uhr
#69388
Teilnehmer
Ergänzung: „Platzvertreter mit Provision und Reisende mit Provision, die neben der Provision ein Fixum beziehen, erhalten als Sonderzahlungen eine Weihnachtsremuneration in Höhe des Novemberfixums und eine Urlaubsbeihilfe in Höhe des zum Zeitpunkt des Urlaubsantrittes bzw. am 31. Juli zustehenden Fixums. Als Fälligkeitstermine gelten die unter B. und C. festgelegten Termine.“ (Anm.: also UB bei Urlaubaubsantritt, spät. am 31. Juli und WR am 1. Dez.)
lg, Andreas