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21. Februar 2012 um 15:04 Uhr
#73155
JB1
Teilnehmer
wenn kein kv vorliegt, dann würd ich dringend von der umstellung abraten (außer der notar möchte gern zusätzliche urlaubstage „herschenken“). nachlesen kannst du das zb bei schrank/arbeitsrecht und sozialrecht, oder in der wifi-unterlage für die personalverrechner-ausbildung oder in einschlägigen zeitschriften.auch im ortner ist dies nachzulesen. im rumpfjahr dürfen urlaubsansprüche nicht aliqotiert werden.