Urlaubsjahr: Wechsel von Arbeitsjahr auf Kalenderjahr

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    Beiträge
  • #65387
    syberl
    Mitglied

    Ich habe eine Frage zum Wechsel des Urlaubsjahres von Arbeitsjahr auf Kalenderjahr.

    Was muss ich bei dieser Umstellung beachten?
    Stimmt es, wenn ein Dienstnehmer im ersten Halbjahr eintritt, dann darf der Urlaubsanspruch nicht aliquotiert werden, wenn er im zweiten Halbjahr eintritt, dann schon?

    Beispiel:
    Eintritt ist 01.03., Verbrauch im Arbeitsjahr 01.03.2011 bis 29.02.2012 10 Tage, verbleiben 15 Tage. Erfolgt im Jahr 2012 die Umstellung, dann ist der Anspruch 15+25=40 Tage bis 31.12.2012

    Urlaubszuschuss bleibt wie bisher, nur die Konsumation der Urlaubstage erhöht sich.

    Firma hat keinen Betriebsrat, daher muss mit jedem DN eine eigene Vereinbarung getroffen werden.

    Vielleicht kann mir auch jemand einen Tip geben, wo ich die genaue Vorgehensweise nachlesen kann.
    Vielen Dank
    Syberl

    #73139
    JB1
    Teilnehmer

    hier würde ich vorsichtig sein. lässt der kv die umstellung zu? wenn nicht würde ich davon abraten, da in diesem fall bei eintritten in der 2. jahreshälfte auch der anspruch auf den VOLLEN jahresurlaub zusteht. generell ist bei eintritten in der 1. jahreshälfte immer der volle jahrensanspruch zu gewähren, wird jedoch ohne kv-ermächtigung umgestellt, erhalten auch dn die in der 2. jh eintreten den vollen jahresurlaub.

    #73151
    syberl
    Mitglied

    Hallo JB1!

    Danke für deine Antwort. Nun, die Firma ist ein Notar, da gibt es keinen üblichen Kollektivvertrag. Hast du eine Idee, wo ich genaueres nachlesen kann?
    Toll wäre es, wenn Beispiele angeführt sind.
    Danke
    Syberl

    #73155
    JB1
    Teilnehmer

    wenn kein kv vorliegt, dann würd ich dringend von der umstellung abraten (außer der notar möchte gern zusätzliche urlaubstage „herschenken“). nachlesen kannst du das zb bei schrank/arbeitsrecht und sozialrecht, oder in der wifi-unterlage für die personalverrechner-ausbildung oder in einschlägigen zeitschriften.auch im ortner ist dies nachzulesen. im rumpfjahr dürfen urlaubsansprüche nicht aliqotiert werden.

    #73159
    syberl
    Mitglied

    Super! Danke! Du hast mir sehr geholfen.

    #73329
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo!

    Für Angestellte bei Notaren gibt es für Wien, NÖ & Burgenland schon einen KV! Nur leider keine Regelung bzgl. des Urlaubs.

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