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20. Februar 2012 um 9:59 Uhr
#73139
JB1
Teilnehmer
hier würde ich vorsichtig sein. lässt der kv die umstellung zu? wenn nicht würde ich davon abraten, da in diesem fall bei eintritten in der 2. jahreshälfte auch der anspruch auf den VOLLEN jahresurlaub zusteht. generell ist bei eintritten in der 1. jahreshälfte immer der volle jahrensanspruch zu gewähren, wird jedoch ohne kv-ermächtigung umgestellt, erhalten auch dn die in der 2. jh eintreten den vollen jahresurlaub.