Re:Re: Urlaubsablöse

#72049
Roland
Teilnehmer

Hallo Birgit!

Da tut man sich mit einem Kommentar schon sehr schwer …

Auf alle Fälle bitte nicht als Einmalprämie ausweisen, denn sonst stellt der GPLA-Prüfer fest, dass noch Urlaub offen ist, der bezahlt hätte werden müssen.

Rechtsunwirksamkeit bedeutet hier nur, dass es ARBEITSRECHTLICH verboten ist, eine Urlaubsablöse zu bezahlen.
Hat dann nix mehr zu tun mit den Abgaben …
Heißt soviel wie, dass der Urlaub dann trotzdem zustehen würde, sollte ihn der DN verlangen, dafür müsste er aber dann auch die Ablöse zurückbezahlen …

Mehr möchte ich dazu nicht raten, du weißt ja, eigentlich ist es verboten.

LG