Urlaubsablöse

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  • #64941
    Birgit82
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Urlaubsablöse. Ein DN ist seit fast einem Jahr krank, und er wird mit Ende des Jahres daher auch vorzeitig in Pension gehen. Er hatte vorher schon viel Urlaub angesammelt und konnte ihn auch die letzten 12 Monate nicht mehr verbrauchen. Damit er nun die Pension sofort bekommt, möchte er, dass wir ihm anstatt der Urlaubsersatzleistung eine Prämie ausbezahlen.
    Ich möchte jetzt so vorgehen: Berechnung der Urlaubsablöse wie Urlaubsentgelt. SV pflichtig bis HBGL, LSt. wie sonstiger lfd. Bezug, wie auch in den diversen Fachbüchern beschrieben. Da ja eine Urlaubsablöse von der GKK nur dann anerkannt wird, wenn sie bei aufrechtem DV und nicht beim Austritt ausbezahlt wird, hätte ich mir gedacht, dass ich sie in das Monat 5 oder 6 aufrolle, da dort wirklich noch nicht absehbar war, dass der DN krankheitsbedingt in Pension gehen wird. Kann ich so vorgehen, oder hättet ihr eine bessere Idee?
    Eine Urlaubsablöse ist grundsätzlich rechtsunwirksam. Was heißt das nun? Bezieht sich das rein auf das Arbeitsrecht, weil der DN ja grundsätzlich den Naturalurlaub nicht verliert oder kann auch ein Prüfer dagegen etwas einwenden, obwohl ich sie wie oben beschrieben berechnet habe?

    Würdet ihr die Urlaubsablöse als diese am Lohnkonto ausweisen oder als Einmalprämie?

    Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
    Lg Birgit

    #72049
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Da tut man sich mit einem Kommentar schon sehr schwer …

    Auf alle Fälle bitte nicht als Einmalprämie ausweisen, denn sonst stellt der GPLA-Prüfer fest, dass noch Urlaub offen ist, der bezahlt hätte werden müssen.

    Rechtsunwirksamkeit bedeutet hier nur, dass es ARBEITSRECHTLICH verboten ist, eine Urlaubsablöse zu bezahlen.
    Hat dann nix mehr zu tun mit den Abgaben …
    Heißt soviel wie, dass der Urlaub dann trotzdem zustehen würde, sollte ihn der DN verlangen, dafür müsste er aber dann auch die Ablöse zurückbezahlen …

    Mehr möchte ich dazu nicht raten, du weißt ja, eigentlich ist es verboten.

    LG

    #72060
    Birgit82
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für deine Antwort.

    Lg Birgit

    #72067
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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