Re:Re: Unterjähriger Austritt – freier DN – Lohnzettel

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#69928
Roland
Teilnehmer

Hallo Bina!

Leider kann ich dir keine gesetzliche Grundlage anbieten, aber (wenigstens) eine Vermutung meinerseits:

Das E18 (§ 109a-Mitteilung) ist sicher nur 1x jährlich erforderlich.

Der BGN könnte deswegen auch unterjährig erforderlich sein, weil ich (vor Jahren) einmal aufgeschnappt habe, dass die unterjährige Meldepflicht des L16 bei echten DN wegen der BV-Beiträge notwendig sei.
Dasselbe gilt ja jetzt auch seit 2008 für den freien DN.
Warum es dann aber immer schon so gewesen sein soll, ist mir auch völlig unklar.

LG