Unterjähriger Austritt – freier DN – Lohnzettel

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  • #64018
    Bina
    Teilnehmer

    Hallo zusammen!

    Ich habe folgende Frage:

    Wer übermittelt bei einem freien Dienstnehmer – bei unterjährigem Austritt- einen Lohnzettel zum Ende des Folgemonats ???

    Mir ist das NEU – da wir für freie Dienstnehmer das E18 zusammen mit dem BGN – Teil am Jahresende übermittelt haben (auch wenn dieser vor dem 31.12. ausgeschieden ist)

    Lt. GKK war das schon immer so, dass der BGN-Teil für freie DN unterjährig übermittelt werden musste! (Programmtechnisch bei RZL nicht möglich)

    Vielleicht hat jemand eine Info dazu – bzw. Rechtsgrundlage !??

    Danke & Lg

    #69928
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bina!

    Leider kann ich dir keine gesetzliche Grundlage anbieten, aber (wenigstens) eine Vermutung meinerseits:

    Das E18 (§ 109a-Mitteilung) ist sicher nur 1x jährlich erforderlich.

    Der BGN könnte deswegen auch unterjährig erforderlich sein, weil ich (vor Jahren) einmal aufgeschnappt habe, dass die unterjährige Meldepflicht des L16 bei echten DN wegen der BV-Beiträge notwendig sei.
    Dasselbe gilt ja jetzt auch seit 2008 für den freien DN.
    Warum es dann aber immer schon so gewesen sein soll, ist mir auch völlig unklar.

    LG

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