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17. März 2008 um 17:44 Uhr
#69087
Mitglied
Liebe Mimi,
das kann man, wie so oft, leider nicht benatworten ohne mehr Infos zu haben. Schau mal in § 26 Z 7 EStG nach, dort sind die Entgeltbestandteile aufgezählt, die nicht zum Arbeitslohn zählen. Eine Unfallversicherung ist dort jedenfalls nicht gennant. Achte aber auch auf den Fallstrick der Gehaltsumwandlung (letzter Absatz der zitierten Stelle).
LG
Stefan