Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › unberechtigter vorzeitiger austritt – wann Abmeldung bei GKK › Re:Re: unberechtigter vorzeitiger austritt – wann Abmeldung bei GKK
27. Juni 2008 um 6:19 Uhr
#69371
brigit28
Teilnehmer
Hallo Renate,
danke für die Info, bei der GKK lag kein Krankenstand vor, habe dies bei der GKK auch so gemeldet wie du beschrieben hast. Nur zur Info: es handelte sich um einen Arbeiter!
Danke! Schönen tag noch!
LG