Start › Foren › Ende Dienstverhältnis › unberechtigter vorzeitiger austritt – wann Abmeldung bei GKK › Re:Re: unberechtigter vorzeitiger austritt – wann Abmeldung bei GKK
27. Juni 2008 um 6:19 Uhr
#69371
Teilnehmer
Hallo Renate,
danke für die Info, bei der GKK lag kein Krankenstand vor, habe dies bei der GKK auch so gemeldet wie du beschrieben hast. Nur zur Info: es handelte sich um einen Arbeiter!
Danke! Schönen tag noch!
LG
