Re:Re: Überstundenpauschale – Abzug vom Gleitzeitkonto?

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JB1
Teilnehmer

falls ich auch noch was dazu beitragen darf:

Vertraglich wurde offenbar vereinbart, dass monatlich 10 ÜSt pauschal ausbezahlt werden, egal wie viele ÜSt tatsächlich gemacht werden. Leistet ein Dienstnehmer nun bis zum Ende der Gleitzeitperiode im Durchschnitt mehr als diese 10 monatlichen Überstunden, die bereits bezahlt wurde, wäre am Ende der Periode der Überhang auszuzahlen (im Sinne einer Deckungsprüfung). Leistet der Dienstnehmer bis zum Ende weniger ÜSt als vertraglich vereinbart, müsste der Zeitsaldo am Ende der Periode auf 0 gestellt werden, da es zu Lasten des Dienstgebers geht, wenn weniger ÜSt als vereinbart geleistet wurden. Dass er aber während der laufenden Periode die Leistung von mehr ÜSt fordert, wenn der Mitarbeiter „im Minus“ mit seinen ÜSt ist, ist gerechtfertigt. Der Dienstgeber bezahlt ja auch für durchschnittlich 10 ÜSt pro Monat. Geht es sich dann am Ende trotzdem nicht aus ein Minus zu kompensieren, hat der Dienstgeber Pech gehabt und muss für mehr Überstunden zahlen, als er erhalten hat. Eventuell ist dann eine ÜP zu widerrufen (Widerrufsvorbehalt?).