Re:Re: Überstunden – rückwirkend

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#71839
Roland
Teilnehmer

Hallo Gaby!

Zu 1) Das ist sehr wohl denkbar, hier kommt es auf die Ausgestaltung der im Betrieb geltenden NAZ an.
Wenn du fixe Arbeitszeiten hast und die 40-Stunden-Woche, bauen sich Überstunden an diesen Tagen auf (im Verhältnis 1:1,5), die dann als Zeitausgleich (obwohl in der gleichen Woche!) konsumiert werden.

Zu 2) Du musst sie sogar auszahlen, auch wenn möglicherweise arbeitsrechtlich zu viele Stunden gemacht wurden (das ist dann Sache des Arbeitsinspekorats), bitte unbedingt aufrollen in den Anspruchszeitraum!

Zu 3) Die Frage verstehe ich leider nicht so ganz – ist hier ein Teil 1:1,5 ausbezahlt worden und ein Teil 1:1 aufs ZA-Konto gewandert?

LG

Roland