Überstunden – rückwirkend

Startseite Foren Laufender Bezug Überstunden – rückwirkend

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Beiträge
  • #64876
    Gaby
    Teilnehmer

    Neuling der ich bin, habe ich gerade zwei Fälle in denen Mitarbeiter ihnen zustehende Überstunden, bzw. Überstundenzuschläge die nicht gezahlt wurden, einfordern:
    Einer ist im April ausgeschieden, eine geht jetzt.
    In beiden Fällen habe ich Zeitaufzeichnungen der letzten Monate, bzw. der letzten beiden Jahre.
    Frage:
    1) Wenn ein Mitarbeiter an manchen Tagen die Woche Überstunden hat, auch wenn die Wochenarbeitszeit nicht überschritten wurde, zählen diese als Überstunden`?

    2) Wenn eine Mitarbeiterin 9 Monate beschäftigt war, und 190 Überstunden gemacht hat – lt. Info von euch, dürfen 5 pro Woche, und 60 pro Jahr gemacht werden. Die MA war 36 Wochen beschäftigt, sind das also 180 Std + 60 die ich ihr nachträglich auch auszahlen darf?

    3) MA klagt versäumte Überstundenzuschläge ein, da ihm zwar 1:1,5 ausbezahlt wurden, aber der Übertrag am Zeitkonto immer 1:1 war. Ich habe mir also die letzten beiden Jahre hergenommen, und monatlich die Überstunden addiert, davon die ausbezahlten abgezogen, und die bei Austritt ausbezahlten ebenfalls abgezogen – kommt das hin?
    Bin wirklich verwirrt und unsicher.
    Danke euch!
    lg

    #71837
    Gaby
    Teilnehmer

    Bitte noch um eine Auskunft zu diesem Thema, ist von mir vor meinem Urlaub noch zu erledigen, und ich möchte nichts falsch machen.
    Meinen Dank – wie immer – an die Profis!
    lg

    #71839
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Gaby!

    Zu 1) Das ist sehr wohl denkbar, hier kommt es auf die Ausgestaltung der im Betrieb geltenden NAZ an.
    Wenn du fixe Arbeitszeiten hast und die 40-Stunden-Woche, bauen sich Überstunden an diesen Tagen auf (im Verhältnis 1:1,5), die dann als Zeitausgleich (obwohl in der gleichen Woche!) konsumiert werden.

    Zu 2) Du musst sie sogar auszahlen, auch wenn möglicherweise arbeitsrechtlich zu viele Stunden gemacht wurden (das ist dann Sache des Arbeitsinspekorats), bitte unbedingt aufrollen in den Anspruchszeitraum!

    Zu 3) Die Frage verstehe ich leider nicht so ganz – ist hier ein Teil 1:1,5 ausbezahlt worden und ein Teil 1:1 aufs ZA-Konto gewandert?

    LG

    Roland

    #71842
    Gaby
    Teilnehmer

    ja so wurde es gemacht – am Zeitkonto wurde es gehandhabt, als hätten wir Gleitzeit. Bezüglich dieser Stunden des ausgetretenen Mitarbeiters hab ich mittlerweile Klarheit.
    Ich habe gehofft, da er mit seinem Austritt im April die von ihm als Zeitausgleich konsumierten Stunden (also Minusstunden) mit Zuschlag haben will, dass ich ihm diese im April zusätzlich auszahlen kann. Ich hab keine Ahnung wie ich ihm jeden Zuschlag für jede Minusstunde in den letzten 1,5 Jahren, rückwirkend aufrollen soll – da werd ich ja alt. Gibt es keine Möglichkeit ihm bei Austritt seinen nachgeforderten Zuschlag auf einmal auszuzahlen?

    Und zu frage 2: stimmt meine Interpretation mit der maximalen Überstundenanzahl? Ich soll ihr alles was an Überstunden angefallen sein darf, auszahlen. Muss ich auch für diese Mitarbeiterin (Zahnarzt KV) jede Überstunde die angefallen ist in jeden Anfallsmonat rückrollen?

    Dank Dir – ich hoffe, du kennst dich aus

    #71845
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Gaby!

    Zu Frage 1 (und auch Frage 2): Das Problem bei der einmaligen Auszahlung ist, dass du (höchstwahrscheinlich) eine HBGL-Überschreitung im Austrittsmonat bekommst und somit der GKK SV-Beiträge „vorenthältst“. Wenn’s nicht so ist, wird der Prüfer wohl (hoffentlich) ein Auge zudrücken, weil er ja dann keinen Schaden hat.
    Natürlich ist das abrechnungstechnisch höchst problematisch.

    Und noch einmal (zu Frage 2): Grundsätzlich sind wirklich ALLE Überstunden zu bezahlen, nicht nur die, die der/die DN lt. AZG hätte machen dürfen.
    Und es stimmt schon: 5 Überstunden pro Woche und darüber hinaus 60 ÜSt pro Kalenderjahr sind erlaubt.

    Alles klar soweit?

    LG

    #71846
    Gaby
    Teilnehmer

    Danke Roland. Ich hoffe, das wars vorerst.
    Gute Nacht!

    #71851
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Gaby!

    Sehr gern geschehen – alles Gute weiterhin.

    LG

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.